Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Hartz IV Gesetz ist die
vorerst letzte Stufe des so genannten Hartz Konzepts, bestehend aus den
Gesetzen Hartz I bis IV.
Sinn und Zweck war eine grundlegende Reform des Arbeitsmarktes, die
Gesetze traten dann in vier Stufen zwischen Januar 2003 und Januar 2005
in Kraft.
Ziel war insbesondere die Wiedereingliederung von
(Langzeit)Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Erhöhung der
Chancen hierauf und die Verbesserung der Betreuung durch die Agentur
für Arbeit.
Mit Inkrafttreten des Hartz IV Gesetzes wurde der bisherige dreistufige
Aufbau von Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld
grundlegend in einen nur zweistufigen Aufbau aus Arbeitslosengeld II
(Grundsicherung für Arbeitssuchende) und Arbeitslosengeld umgewandelt.
Das so genannte Arbeitslosengeld II (kurz ALG II) trägt offiziell die
Bezeichnung >Grundsicherung für Arbeitssuchende< und wird häufig
in falscher Weise synonym mit dem Begriff Hartz IV verwendet.
Grundlegend unterscheidet es sich von dem vorherigen Model aus
Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe dadurch, dass sich die Höhe der
Leistung nicht mehr nach dem letzten Nettolohn richtet, sondern
zunächst nur nach dem vorliegenden Bedarf des Leistungsempfängers.