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Hartz IV Grundwissen !


Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Hartz IV Gesetz ist die vorerst letzte Stufe des so genannten Hartz Konzepts, bestehend aus den Gesetzen Hartz I bis IV.

Sinn und Zweck war eine grundlegende Reform des Arbeitsmarktes, die Gesetze traten dann in vier Stufen zwischen Januar 2003 und Januar 2005 in Kraft. Ziel war insbesondere die Wiedereingliederung von (Langzeit)Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Erhöhung der Chancen hierauf und die Verbesserung der Betreuung durch die Agentur für Arbeit.

Mit Inkrafttreten des Hartz IV Gesetzes wurde der bisherige dreistufige Aufbau von Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld grundlegend in einen nur zweistufigen Aufbau aus Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und Arbeitslosengeld umgewandelt.

Das so genannte Arbeitslosengeld II (kurz ALG II) trägt offiziell die Bezeichnung >Grundsicherung für Arbeitssuchende< und wird häufig in falscher Weise synonym mit dem Begriff Hartz IV verwendet.

Grundlegend unterscheidet es sich von dem vorherigen Model aus Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe dadurch, dass sich die Höhe der Leistung nicht mehr nach dem letzten Nettolohn richtet, sondern zunächst nur nach dem vorliegenden Bedarf des Leistungsempfängers.

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