Was kann ich tun, wenn ich einen Mahnbescheid bekomme?
Sie haben ihn schon bekommen, den früher sprichwörtlichen >blaue
Brief< ? Dieser ist zwar inzwischen gelb ist, kommt aber immer noch
vom Gericht.
In diesem Mahnbescheid werden Sie aufgefordert, XX Euro zu zahlen, die
Sie – angeblich, denn wir gehen davon aus, dass Sie bezahlt haben,
sonst haben Sie sowieso schlechte Karten... – einem Versandhaus
schulden. Sie wissen genau, dass Sie die Rechnung bezahlt haben und
besitzen auch eine Quittung wie Kontoauszug oder Einzahlungsschein.
Beachten Sie bitte: Das Gericht hat vor dem Absenden des
Mahnbescheides überhaupt nicht geprüft, ob der Gläubiger, hier das
Versandhaus überhaupt berechtigt ist, von Ihnen Geld zu fordern. Es
musste nur ein Internetformblatt ausfüllen, die Gerichts-Gebühren
vorstrecken (die Sie ja auch noch zahlen sollen), mehr nicht.
Was tun? Innerhalb von zwei Wochen legen Sie bei dem Gericht, das den
Mahnbescheid erlassen hat >Widerspruch< gegen diesen Mahnbescheid
ein (das Formular wird zusammen mit dem Mahnbescheid zugestellt).
Machen Sie das nicht oder nicht rechtzeitig, wird automatisch (!) ein
Vollstreckungsbescheid erlassen, der per Post vom Gericht kommen kann
oder bei einem cleveren Gegner Ihnen direkt vom Gerichtsvollzieher
ausgehändigt wird, der Sie damit meist überrumpelt und gleich pfänden
will.
Doch auch dagegen gibt es noch ein letztes Mittel, das aber eine
vorläufige Vollstreckung zumeist nicht verhindert: den
>Einspruch< – wiederum per mitgeschicktem Formular.
Damit geht die Sache nun vor Gericht, wenn der angebliche Gläubiger
immer noch nicht überzeugt wurde, dass bezahlt ist.